Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verumind GmbH · Friedlandstr. 47, 78628 Rottweil · Geschäftsführer: Julian Beck · Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Verumind GmbH, Friedlandstr. 47, 78628 Rottweil, vertreten durch den Geschäftsführer Julian Beck (nachfolgend „Verumind“), gelten für sämtliche Verträge über Leistungen im Bereich Prozessanalyse, KI-gestützte Prozessautomatisierung, Workflow-Implementierung, Systemintegration sowie damit verbundene Schulungs- und Betreuungsleistungen.
- Der Anwendungsbereich dieser AGB beschränkt sich auf Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese AGB finden keine Anwendung im Verkehr mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
- Entgegenstehenden, ergänzenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Verumind in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung erbringt, ohne ihnen ausdrücklich schriftlich zuzustimmen.
- Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Maßgebend ist die schriftliche oder elektronische Bestätigung durch Verumind.
- Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen Verumind und dem Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
- Verumind ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern. Die Änderung wird dem Kunden per E-Mail mitgeteilt, verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Änderung Vertragsbestandteil wird, sofern der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Widerspricht der Kunde, ist Verumind berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote von Verumind sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Angebote, Kostenvoranschläge und sonstige im Rahmen der Vertragsanbahnung übermittelte Unterlagen verbleiben im Eigentum von Verumind und dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Dritten zur Verfügung gestellt werden.
- Der Vertragsschluss kann schriftlich, per E-Mail, fernmündlich (Telefon, Videochat) oder durch Beginn der Leistungserbringung durch Verumind erfolgen. Bei fernmündlichem Vertragsschluss wird Verumind dem Kunden auf Wunsch eine schriftliche Auftragsbestätigung übermitteln.
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden und die darauffolgende Auftragsbestätigung von Verumind oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Die Annahme erfolgt insbesondere durch: (a) Zusendung des unterschriebenen Angebots, (b) Bestätigung per E-Mail, (c) fernmündliche Bestätigung, (d) konkludentes Handeln.
- Die Vereinbarung einer Garantie oder die Übernahme eines Beschaffungsrisikos bedarf zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Form.
- Verumind ist berechtigt, Leistungen durch sorgfältig ausgewählte Dritte (Subunternehmer) zu erbringen, bleibt jedoch gegenüber dem Kunden alleiniger Vertragspartner und verantwortlich für die vertragsgemäße Leistungserbringung.
- Soweit nicht ausdrücklich schriftlich als Werkvertrag vereinbart, schuldet Verumind einen Dienstleistungserfolg im Sinne des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB) nur dann, wenn dies aus dem Angebot eindeutig hervorgeht. Im Übrigen findet das Dienstvertragsrecht (§§ 611 ff. BGB) Anwendung. Verumind kann insbesondere keinen wirtschaftlichen Erfolg im Sinne einer Umsatz- oder Effizienzsteigerung garantieren.
§ 3 Leistungsumfang
- Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrags wird. Alle angegebenen Leistungszeiten und Fristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, ungefähre Angaben.
- Verumind erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
- Leistungsbeschreibungen in Angeboten oder sonstigen Unterlagen von Verumind stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder Ergebnisse dar, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als garantiert bezeichnet werden. Angaben zu möglichen Zeiteinsparungen oder Effizienzgewinnen basieren auf Erfahrungswerten und sind keine zugesicherten Eigenschaften.
- Verumind ist berechtigt, Art und Weise der Leistungserbringung nach eigenem Ermessen zu gestalten, sofern das vereinbarte Leistungsziel erreicht wird. Dies gilt insbesondere für die Wahl eingesetzter Technologien, Tools und Automatisierungsplattformen.
- Der Beginn einer vereinbarten Frist zur Leistungserbringung setzt die vollständige Erbringung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Kunden voraus sowie, sofern vereinbart, den Eingang einer Anzahlung.
- Schulungen und Einweisungen erfolgen in dem im Angebot definierten Umfang. Wiederholungsschulungen für denselben oder neue Mitarbeiter sind gesondert zu vergüten.
- Verumind ist nicht verpflichtet, den Kunden rechtlich oder steuerlich zu beraten. Verumind darf keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erbringen.
§ 4 Leistungsänderungen (Change Management)
- Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen oder elektronischen Vereinbarung beider Parteien.
- Verumind prüft einen Change Request innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit etwaigen Auswirkungen auf Vergütung und Fristen in Form eines verbindlichen Änderungsangebots mit. Nimmt der Kunde das Angebot an, werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Andernfalls wird die Vertragsdurchführung unverändert fortgesetzt.
- Verumind führt die vereinbarten Leistungen während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens planmäßig weiter, es sei denn, der Kunde weist Verumind schriftlich an, die Arbeiten bis zur Entscheidung einzustellen.
- Verumind ist berechtigt, für Mehraufwand aus genehmigten Änderungen eine angemessene Vergütung zu verlangen. Der Kunde wird über voraussichtlich anfallende Mehrkosten vorab informiert.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, Verumind bei der Erfüllung sämtlicher Leistungen zu unterstützen und insbesondere alle erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Unterlagen und Daten rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere Zugänge zu relevanten Systemen (z. B. CRM, ERP, Microsoft 365), Beschreibungen bestehender Prozesse sowie die Benennung eines kompetenten, entscheidungsbefugten Ansprechpartners.
- Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Informationen, Daten, Unterlagen, Logos und sonstige Materialien keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Kennzeichenrechte) verletzen. Verumind ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Der Kunde stellt Verumind von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus einer solchen Verletzung frei.
- Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der von ihm bereitgestellten Systeme, Daten und Inhalte mit den geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere DSGVO) vereinbar ist und keine Rechte Dritter verletzt. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung im Rahmen seiner eigenen Systeme und Prozesse verbleibt beim Kunden.
- Der Kunde nimmt an den vereinbarten Terminen (insbesondere Analyse-, Abstimmungs- und Abnahmegesprächen) teil. Wird ein vereinbarter Termin vom Kunden ohne ausreichende Vorankündigung abgesagt oder verschoben, ist Verumind berechtigt, entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
- Der Kunde nimmt die von Verumind erstellten Leistungen innerhalb von fünf Werktagen nach Fertigstellungsanzeige ab. Wird die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe konkreter Mängel verweigert, gelten die Leistungen als abgenommen. Die Abnahme kann auch konkludent durch Nutzung der Leistungsergebnisse erfolgen.
- Der Kunde wird vor Beginn der Leistungserbringung geeignete Datensicherungen aller relevanten Systeme und Daten durchführen. Verumind haftet nicht für Datenverluste, die durch fehlende oder unzureichende Datensicherungen entstehen.
- Verzögert sich die Leistungserbringung durch Verumind aufgrund nicht oder nicht rechtzeitig erfüllter Mitwirkungspflichten des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Verumind behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Etwaiger Mehraufwand durch die Verzögerung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Der Kunde wird während des aktiven Betreuungszeitraums keine eigenständigen Änderungen an implementierten Workflows vornehmen, ohne Verumind vorab zu informieren. Anderenfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch für den betroffenen Bereich.
§ 6 Drittanbieter-Tools und externe Dienste
- Soweit Verumind im Rahmen der Leistungserbringung auf Software, APIs oder externe Dienste von Drittanbietern angewiesen ist oder diese empfiehlt, werden diese grundsätzlich direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter abgerechnet. Verumind übernimmt keine Haftung für Preisänderungen, Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit dieser Dienste.
- Verumind übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit oder Weiterentwicklung von Drittanbieter-Diensten. Änderungen durch Drittanbieter (z. B. API-Änderungen, Einstellung eines Dienstes), die eine Anpassung implementierter Workflows erfordern, können als gesonderte Leistung beauftragt werden und sind nicht von der ursprünglichen Vergütung umfasst.
- Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Kündigung von Drittanbieter-Tools unter Beachtung der jeweiligen Kündigungsfristen. Verumind weist auf etwaige laufende Tool-Abonnements hin, trägt jedoch keine Verantwortung für versäumte Kündigungen.
- Verumind ist berechtigt, Empfehlungen für den Einsatz weiterer Software auszusprechen, wenn dies für eine effiziente Leistungserbringung erforderlich ist. Widerspricht der Kunde dem Einsatz empfohlener Tools, kann Verumind nicht gewährleisten, dass eine effiziente, fehlerfreie und zeitnahe Umsetzung der vereinbarten Leistungen möglich ist.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Verumind umsatzsteuerpflichtig ist.
- Für Projekte mit definiertem Umfang (Festpreis) wird die Vergütung nach den im Angebot festgelegten Meilensteinen oder bei Abnahme der Gesamtleistung fällig. Verumind ist berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung vor Projektbeginn zu verlangen.
- Für laufende Betreuungsleistungen (monatliche Pauschale) wird die Vergütung monatlich im Voraus in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Die Abrechnung beginnt mit dem im Vertrag genannten Startdatum.
- Für Leistungen, die nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden, erfolgt die Abrechnung zum vereinbarten Stundensatz. Verumind ist berechtigt, monatliche Abschlagsrechnungen zu stellen.
- Reisekosten, Fahrtkosten und sonstige Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich im Festpreis enthalten.
- Anfallende Mehrarbeiten außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs wird Verumind vorab ankündigen und nach dem vereinbarten Stundensatz oder einem gesondert vereinbarten Preis abrechnen.
- Die Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Verumind behält sich vor, Preise für laufende Betreuungsleistungen mit einer schriftlichen Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums anzupassen. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.
§ 8 Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug ist Verumind berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist Verumind berechtigt, weitere Leistungen — einschließlich laufender Automatisierungen und Betreuungsleistungen — bis zum vollständigen Ausgleich des offenen Betrages zu pausieren oder einzustellen. Verumind wird den Kunden hierüber vorab informieren.
- Ist der Kunde im Fall einer Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug, ist Verumind berechtigt, die gesamte bis zum nächsten ordentlichen Beendigungszeitpunkt noch ausstehende Vergütung als sofort fällig zu erklären sowie den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
§ 9 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
- Verumind räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen (Workflows, Konfigurationen, Dokumentationen) für den vertraglich vereinbarten Zweck ein.
- Soweit Verumind für die Leistungserbringung eigene Werkzeuge, Templates, Methoden oder Frameworks einsetzt, verbleiben sämtliche Rechte hieran bei Verumind. Dem Kunden wird kein Recht eingeräumt, diese zu kopieren, weiterzugeben, zu bearbeiten oder außerhalb des vereinbarten Zwecks zu nutzen.
- Alle Rechte an von Verumind gefertigten Unterlagen, Layouts, Konzepten und Entwürfen stehen ausschließlich Verumind zu, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
- Der Kunde räumt Verumind für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein unentgeltliches Nutzungsrecht an allen Daten, Unterlagen und Informationen ein, die er Verumind zur Leistungserbringung zur Verfügung stellt.
- Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte sowie eine Bearbeitung nach § 23 UrhG bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Verumind.
- Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt Verumind dem Kunden auf Anforderung alle im Rahmen des Projekts erstellten Dokumentationen in gängigen Dateiformaten zur Verfügung. Dieser Übergabe-Support kann — sofern über den üblichen Umfang hinausgehend — gesondert vergütet werden.
- Das Nutzungsrecht des Kunden an den Arbeitsergebnissen entsteht aufschiebend bedingt durch die vollständige Entrichtung der vereinbarten Vergütung. Bei vereinbarter Ratenzahlung geht das Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate über.
§ 10 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere Geschäftsvorgänge, Zahlenmaterial, Prozessdokumentationen, Kundendaten und technische Konzepte.
- Vertrauliche Informationen dürfen nur insoweit genutzt werden, als dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Sie dürfen nur solchen Mitarbeitern oder Subunternehmern zugänglich gemacht werden, die sie zur Aufgabenerfüllung benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) der empfangenden Partei bei Vertragsschluss bereits bekannt waren, (b) zum Zeitpunkt der Weitergabe öffentlich zugänglich waren oder werden, ohne dass eine Partei dagegen verstoßen hat, (c) dem Empfänger rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt wurden, oder (d) aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher Anordnung offenbart werden müssen.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung.
§ 11 Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten.
- Soweit Verumind im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden oder von Dritten verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. In diesem Fall ist vor Beginn der Datenverarbeitung ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen.
- Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften im Rahmen seiner eigenen Datenverarbeitung, insbesondere für das Vorhandensein einer ausreichenden Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten an Verumind. Der Kunde stellt Verumind von einer Haftung wegen Verstößen des Kunden gegen die DSGVO im Innenverhältnis frei, es sei denn, Verumind hat diese Verstöße selbst zu verantworten.
- Verumind trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten gegen unbefugten Zugriff, Verlust oder Zerstörung.
- Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löscht oder gibt Verumind alle personenbezogenen Daten des Kunden zurück, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 12 Gewährleistung und Mängelrüge
- Soweit die vereinbarten Leistungen als Werkleistung zu qualifizieren sind, gewährleistet Verumind, dass die erbrachten Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und frei von Mängeln sind, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern.
- Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von fünf Werktagen, schriftlich oder elektronisch unter konkreter Bezeichnung des Mangels zu rügen. Nicht oder nicht rechtzeitig gerügte Mängel gelten als genehmigt, soweit der Kunde den Mangel bei sorgfältiger Prüfung hätte erkennen können.
- Bei Vorliegen eines berechtigten Mangels hat Verumind das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung) innerhalb einer angemessenen Frist. Nach zweimaligem erfolglosem Nachbesserungsversuch hat der Kunde die gesetzlichen Rechte gemäß §§ 634 ff. BGB.
- Keine Mängel sind Beeinträchtigungen, die auf folgenden Ursachen beruhen: (a) unsachgemäßer Nutzung oder eigenständigen Änderungen durch den Kunden oder Dritte, (b) fehlerhaften oder unvollständigen Daten und Systemen des Kunden, (c) Änderungen bei Drittanbieter-Diensten, auf die Verumind keinen Einfluss hat, (d) Inkompatibilitäten mit Systemen des Kunden, die nicht vertraglich vereinbart waren.
- Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von Verumind an den Leistungsergebnissen Änderungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme der Leistung. Für reine Dienstleistungen (kein Werkvertrag) findet das Gewährleistungsrecht keine Anwendung.
- Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software- und Automatisierungslösungen zu erstellen, die in jeder Umgebung und unter allen Umständen vollständig fehlerfrei funktionieren.
§ 13 Haftung
- Verumind haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Verumind, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von Verumind der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf die Höhe der im jeweiligen Auftrag vereinbarten Nettovergütung. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Verumind ausgeschlossen.
- Verumind haftet nicht für: (a) mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, (b) den wirtschaftlichen Erfolg implementierter Automatisierungen, (c) Datenverluste durch fehlende oder unzureichende Datensicherungen des Kunden, (d) Schäden an Netzwerken, Hard- oder Software des Kunden, die nicht auf ein Verschulden von Verumind zurückzuführen sind, (e) Hackerangriffe oder externe Sicherheitsvorfälle auf Systeme des Kunden oder von Drittanbietern, (f) Schäden aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden, (g) Probleme oder Fehler im Zusammenhang mit bestehender Software des Kunden oder durch den Wechsel zu neuer Software.
- Der Kunde stellt Verumind von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten Dritter oder aus Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften durch die vom Kunden in seinem Verantwortungsbereich durchgeführten Aktivitäten resultieren.
- Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Verumind.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
- Projektverträge (insbesondere Prozessanalyse und Implementierung) enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen und deren Abnahme durch den Kunden, sofern keine andere Laufzeit vereinbart ist.
- Betreuungs- und Wartungsverträge werden auf unbestimmte Zeit oder die im Angebot genannte Mindestlaufzeit geschlossen. Nach Ablauf einer etwaigen Mindestlaufzeit können sie von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung um denselben Zeitraum erfolgt, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
- Der Vertrag wird nicht durch das Pausieren einer Leistung oder den vorübergehenden Verzicht auf Betreuung gekündigt, sondern läuft bis zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit weiter. Der Kunde bleibt zur Vergütung verpflichtet, auch wenn keine aktive Nutzung der Leistungen erfolgt.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: (a) der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung in Verzug bleibt, (b) eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt, (c) über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.
- Kündigungen bedürfen der Schrift- oder Textform (Brief oder E-Mail).
- Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt Verumind dem Kunden auf Anforderung alle notwendigen Informationen zur Verfügung, um implementierte Systeme eigenständig zu betreiben oder an einen Dritten zu übergeben. Dieser Übergabe-Support kann gesondert vergütet werden.
- Die Rohdaten und internen Arbeitsdokumente von Verumind verbleiben bei Verumind und müssen nicht herausgegeben werden.
§ 15 Höhere Gewalt
- Die Frist zur Leistungserbringung verlängert sich im Falle höherer Gewalt angemessen. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, von keiner Partei zu vertretende Ereignisse, die die Leistungserbringung verhindern oder wesentlich erschweren, insbesondere Pandemien, Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Energie- oder Infrastrukturausfälle sowie behördliche Maßnahmen.
- Verumind wird den Kunden unverzüglich über das Vorliegen eines Falls höherer Gewalt sowie das voraussichtliche Ende informieren.
- Dauert der Zustand höherer Gewalt ununterbrochen mehr als drei Monate an, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig, nach Abzug angefallener Kosten, zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 16 Referenzen
- Die Nutzung des Kundennamens, des Kundenlogos und von Projektergebnissen als Referenz auf der Website oder in Marketingmaterialien von Verumind bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden.
- Erteilt der Kunde seine Zustimmung, räumt er Verumind ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den freigegebenen Materialien zu Marketingzwecken ein. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden; bereits veröffentlichte Materialien müssen nicht rückwirkend entfernt werden.
§ 17 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz von Verumind. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das für den Sitz von Verumind zuständige Gericht. Verumind ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrags bedürfen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses selbst.
- Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Verumind ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.
- Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verumind ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit, da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet.
Verumind GmbH · info@verumind.de
Stand: Mai 2026 · Diese AGB ersetzen alle vorherigen Versionen.